Grundlagen & Rechtliches

Ist es legal, Google-Bewertungen löschen zu lassen?

Aktualisiert am ·1 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Ja. Unternehmen dürfen Bewertungen melden, die gegen geltendes Recht oder gegen die Google-Richtlinien verstoßen – etwa Fake-Bewertungen, Beleidigungen oder Bewertungen ohne echten Kundenkontakt. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet am Ende Google.

Google ist als Plattformbetreiber verpflichtet, rechtswidrige Inhalte nach einem Hinweis zu prüfen und gegebenenfalls zu entfernen. Zusätzlich hat Google eigene Richtlinien für Beiträge, die teilweise strenger sind als das Gesetz. Wer eine Bewertung meldet, die gegen diese Regeln verstößt, nutzt also ein Verfahren, das Google selbst vorsieht.

Was erlaubt ist

  • Bewertungen melden, die erfundene Tatsachen enthalten (z. B. „Hier gab es Schimmel im Essen“, wenn das nachweislich falsch ist).
  • Bewertungen melden, bei denen nie ein Kontakt zu Ihrem Unternehmen bestand.
  • Bewertungen melden, die beleidigend, diskriminierend, themenfremd oder Spam sind.
  • Bewertungen von (Ex-)Mitarbeitern oder Wettbewerbern melden – das ist ein Interessenkonflikt.

Was nicht erlaubt ist

  • Eigene Fake-Bewertungen schreiben oder kaufen.
  • Kunden für eine Löschung bezahlen oder unter Druck setzen.
  • Legitime Erfahrungsberichte als „falsch“ melden, nur weil sie unangenehm sind.

Mehr dazu, welche Bewertungen typischerweise löschbar sind, lesen Sie unter Welche Google-Bewertungen können gelöscht werden?.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Rankero ist ein unabhängiger Dienstleister und steht in keiner Verbindung zu Google LLC.

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